Wer kann die Beratungsstelle in Anspruch nehmen?
Wenn Sie sich Sorgen über die Sprache Ihres Kindes machen,
- weil es undeutlich oder manche Buchstaben falsch spricht,
- weil es in verdrehten oder unvollständigen Sätzen spricht,
- weil es nicht spricht oder bei fremden Menschen kaum spricht,
- weil es sehr sprechscheu ist
- weil es stottert,
dann können Sie sich bei uns beraten lassen.
Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin.
Alle Personen, die das Kind betreuen, Eltern, Erzieher/innen, Lehrer/innen können die Beratungsstelle in Anspruch nehmen.
Was leistet die Beratungsstelle?
Über Spiele und Bilder werden in lockerer Form die sprachlichen Schwierigkeiten des Kindes festgestellt, ein erster Eindruck von seiner Entwicklung gewonnen, mögliche Ursachen überlegt und über angemessene Hilfen nachgedacht.
Wir gehen auch in die örtlichen Kindergärten und beraten Erzieherinnen und Eltern, wenn bei Kindern Sprachschwierigkeiten auffallen.